Arztstrafrecht / Arzneimittelstrafrecht

Was versteht man unter Arztstrafrecht und Arzneimittelstrafrecht?

Das Gebiet des Arztstrafrechts ist nicht klar umgrenzt; es umfasst höchst unterschiedliche Sachverhalte, die auf dem Feld der ärztlichen Betätigung auftreten:

  • Kunstfehler, zu deren Beurteilung regelmäßig Sachverständige herangezogen werden müssen
  • Die kompliziert reglementierte Abrechnungspraxis gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Sponsoring, Werbung und der Vertrieb von Arzneimitteln können in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten.

Dabei sind die Gefahren für die Betroffenen hoch. Neben den strafrechtlichen Sanktionen und dem Ansehensverlust drohen der Entzug der Approbation und der kassenärztlichen Zulassung und damit das Ende des Berufslebens.

Sollten Sie sich eine